Oldtimer

Kraftfahrzeuge ab 30 Jahre

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.

Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.

Dienstleistungen für Oldtimer

Im Falle eines Fahrzeugschadens, egal ob durch Unfall, Wetter, Einbruch oder andere Unglücke, ist eine professionelle Bewertung unabdingbar.

Insbesondere, wenn es Schadensersatzansprüche durchzusetzen gilt, ist ein professionelles Gutachten die unverzichtbare Grundlage.

Die FSP Gutachter stehen in ganz Deutschland für Schadensgutachten aller Art zur Verfügung.

Viele von Ihnen sind zusätzlich spezialisiert. Damit ist die FSP auch der richtige Partner, wenn es um spezielle Fahrzeuge wie Caravans, Oldtimer, Zweiräder, Einsatzfahrzeuge oder Land-/Baumaschinen geht.

Selbst für besondere Schadensereignisse findet man bei FSP den richtigen Partner. So sind sogar Brandursachenanalysen oder Ultraschalluntersuchungen von Carbonteilen im Leistungsangebot. Selbst Röntgen wird in manchem Fällen eingesetzt.

Sprechen Sie uns bei Kfz-Sachverständigenbüro Arne Pesch in 41334 Nettetal gerne an welches Gutachten Sie benötigen.

Die Wertentwicklung von Automobilen ist sehr unterschiedlich. Nicht jedes Fahrzeug unterliegt einem Wertverlust. Manche Fahrzeuge gewinnen über die Zeit sogar an Wert.

Häufig handelt es sich dabei um sammlungswürdige Fahrzeuge wie Oldtimer, Sportwagen oder exklusive Sondermodelle. Um deren Wert zu bestimmen, ist besondere Kenntnis nötig.

Viele FSP-Sachverständige sind auf spezielle Fahrzeuggattungen und Typen spezialisiert. Dadurch können sie nicht nur die als Versicherungsvoraussetzung geforderten Kurzgutachten erstellen, sondern ein Fahrzeug bis ins letzte Detail untersuchen und bewerten.

Sprechen Sie uns bei Kfz-Sachverständigenbüro Arne Pesch in 41334 Nettetal gerne an welches Gutachten Sie benötigen.

Wenn ein Fahrzeug übergeben wird, stellt sich die Frage nach seinem Zustand. So sind Leasingrücknahmegutachten schon seit vielen Jahren fester Bestandteil des Rückgabeprozesses.

Durch den Trend "Nutzen statt Besitzen" erhöht sich der Bedarf weiter. Denn auch bei Fahrzeugabonnements oder Langzeitmieten ist es sinnvoll, den Übergabezustand durch einen FSP-Sachverständigen feststellen und dokumentieren zu lassen.

Das betrifft mittlerweile nicht mehr nur den PKW sondern gilt auch für viele andere Fahrzeugarten bis hin zum Fahrrad.

Sprechen Sie uns bei Kfz-Sachverständigenbüro Arne Pesch in 41334 Nettetal gerne an welches Gutachten Sie benötigen.