Wohnmobile und Wohnwagen sind zwecks Heizung und Wärme meist mit Flüssiggasanlagen ausgestattet. Diese müssen alle zwei Jahre auf Dichtheit und Sicherheit geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607.
Die Hauptverantwortung für den sicheren Betrieb seiner Gasanlage trägt der Fahrzeugbetreiber. Mit der Gasprüfung G607 sichert er sich ab, allerdings nicht nur sich selbst und als Beweis im Schadensfall. Viele Campingplatzbetreiber verlangen nämlich mittlerweile einen G 607-Nachweis, bevor sie einem neuen Gast Einfahrt gewähren.
Wir bei Kfz-Sachverständigenbüro Arne Pesch in 41334 Nettetal führen das gerne für Sie durch.
Als Wohnmobile bezeichnet man eine Fahrzeug mit eigenem Antrieb, in dem sich eine Wohneinrichtung befindet.
Caravan beziehungsweise Wohnwagen werde als Anhänger mit eigener Wohneinrichtung bezeichnet, die jedoch keinen eigenen Antrieb besitzen.